Islandreisen ARB Walfjord
Islandreisen für Entdecker

ARB

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Für alle Just Iceland-Reisen ist Ihr Reiseveranstalter die Travel Garden GmbH.

Allgemeine Reisebedingungen der Travel Garden GmbH (ARB)

1.Abschluss des Reisevertrages

1.1.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Travel Garden GmbH (im Folgenden „TG“) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Wichtigen Hinweise zum Abenteuer- und Exkursionscharakter der Reise und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die Nutzung des elektronischen Formulars und die Online-Anmeldung empfohlen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2.
Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er sowohl die Wichtigen Hinweise zum Abenteuer- und Exkursionscharakter der Island-Reise als auch die konkreten Hinweise bei der betreffenden Reise und die Hinweise zur höheren Gewalt gelesen hat. Ihm ist der besondere Charakter der Island-Reise, zu der er sich anmeldet, bewusst.
1.3.
Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch TG zustande. TG informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (Rechnung) und übersendet den Sicherungsschein.
1.4.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von TG vor, an das TG für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem In-halt dieses neuen Angebotes zustande. Die Annahme kann auch durch Leistung der Anzahlung geschehen.

2.Zahlung

2.1.
Nach Vertragsabschluss / Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung (Rechnung) zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2.
Die Restzahlung ist sodann 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 10 von TG abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei TG eingegangen sein. Die genauen Fälligkeiten der An- und Restzahlung kann der Kunde auch der Buchungsbestätigung entnehmen.
2.3.
Wird die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann TG vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6 orientieren.
2.4.
Zahlungen können derzeit durch Überweisung erfolgen.
2.5.
Ausrüstungsgegenstände, die bei uns im Zusammenhang mit der gebuchten Reise gekauft werden, sind nach Inrechnungstellung vor Reisebeginn vollständig zu bezahlen. Wir behalten uns stets das Eigentum an den Gegenständen bis Erhalt der vollständigen Zahlung vor. Eine angemessene Kaution darf vor Ort bei der Überlassung von Wertgegenständen, Booten, Fahrzeugen o. ä. verlangt werden.

3.Leistungen

Der Umfang und die Art der von TG vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von TG in der zur betreffenden Reise gehörigen konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung an den Kunden. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von TG ausschließlich aus diesem konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung über die gebuchten Leistungen.

4.Preisänderungen vor Vertragsschluss

TG behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises auf Grund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes / Internetprospektes zu erklären. Ebenso behält sich TG vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes / Internetprospektes verfügbar ist.

5.Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden

5.1.
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von TG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. TG ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu informieren.
5.2.
TG behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5.3.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn TG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch TG über die Preiserhöhung oder Leistungsänderung dieser gegenüber geltend zu machen.

6.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TG. Es empfiehlt sich daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann TG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von TG gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. TG behält sich vor, diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert zu berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, insofern für die konkrete Reise keine anderen Bedingungen ausgewiesen sind, kann sie wie folgt verlangen:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 %
ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 40 %
ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 90%
ab 1. Tag und bei Nichtantritt: 100 %

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass TG ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben berechneten Pauschalen entstanden ist. TG behält sich vor, eine höhere, konkrete Entschädigung statt der genannten Pauschalen zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
6.3.
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann TG ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 29,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
6.4.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Reise eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er TG zuvor anzuzeigen hat. TG kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7.Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1.
Der Kunde hat TG zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Voucher, notwendige Informationen zur Reiseroute) nicht innerhalb der von TG mitgeteilten Zeit erhält oder wenn die Unterlagen bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist bei Eigenanreise persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Anreiseort (siehe Buchungsbestätigung) seiner Reise verantwortlich.
7.2.
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm von TG ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch (etwa: vorzeitige Rückreise), so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

9.Reiseversicherung

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- oder Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit empfohlen. TG kann dem Kunden solche Versicherungen vermitteln. Weiterhin empfehlenswert sind Auslandskrankenversicherungen und / oder Unfallversicherungen, die auch im Ausland Gültigkeit haben, insbesondere, die die Reisenden gegen Schäden durch Verkehrsunfall bei einer Individualtour schützen.

10.Reiseversicherung

10.1
TG kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die MTZ in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Buchungsbestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist von TG bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
10.2
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch TG nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann TG ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält TG den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

11.Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

11.1.
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. TG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TG kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
11.2.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TG innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von TG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12.Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl TG als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB). Danach kann TG für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. TG ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

13.Haftung und Haftungsbeschränkung von TG

Die vertragliche Haftung von TG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunden und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen TG gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach MÜ wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

14.Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

14.1.
TG informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und bei Änderungen dieser Vorschriften vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einreise in Island genügt der deutsche Personalausweis.
14.2.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Kunde ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

15.Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot

15.1.
eisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber TG unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2.
eisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TG noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von TG beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und TG Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
15.3.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen TG ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

16.Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde TG zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. TG hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen, und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an TG kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

17.Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. TG kann an seinem Sitz verklagt werden. TG kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TG vereinbart.


Travel Garden GmbH

Ellerbrookswisch 18a
22397 Hamburg
T +49 40 60 56 62 70
info@travel-garden.com
www.travel-garden .com

Geschäftsführer: Peter Fischer
Handelsregisternummer: HRB 134 987 (Registergericht: Hamburg)
Ust.ID nach § 27a UStG: DE2986469336


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